Diskriminierung Opioid-Substituierter bzgl. NPS?
- Friedemann Hantel
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Friedemann Hantel antwortete auf Diskriminierung Opioid-Substituierter bzgl. NPS?
Posted 1 Monat 3 Wochen her #62
Ich finde diese neue Regelung auch völlig überzogen. Es sollte die Entscheidung des jeweiligen MPU-Gutachters sein, auf die Person bezogene Nachtestungen zu fordern, die bei der jeweiligen Vorgeschichte Sinn machen. Ich erlebe immer mehr, dass unsere Probanden nur noch ein Programm auf BtM+EtG (teilweise auch nur BtM) machen, weil sie es sich nicht anders leisten können.
Ich vermute dahinter bloße Geldmacherei...
Ich vermute dahinter bloße Geldmacherei...
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- Dr. Stefanie Iwersen-Bergmann
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Dr. Stefanie Iwersen-Bergmann antwortete auf Diskriminierung Opioid-Substituierter bzgl. NPS?
Posted 2 Monate 1 Woche her #59
Ich hatte mich gerade eingeloggt, um den gleichen Punkt anzusprechen. Was war bloß der Anlass für diese Änderung? Ich kenne ebenfalls keine Studie, die gezeigt hätte, dass Opioid-Substituierte in relevantem Umfang auf NPS ausweichen. Diese Regelung ist für mich daher nicht nachvollziehbar und ich würde es begrüßen, wenn eine Ausweitung des zuvor geforderten Untersuchungsspektrums (Drogen+Opioide+EtG) nur anlassbezogen erfolgen würde.
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- Volker Auwärter
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Diskriminierung Opioid-Substituierter bzgl. NPS? wurde erstellt von Volker Auwärter
Posted 2 Monate 4 Wochen her #58
Ich halte es für problematisch, bei Opioid-Substituierten die Anforderungen so hochzuschrauben, wie das nun geschehen ist:
S. 328: "Überprüfung des Beigebrauchs von Betäubungsmitteln (polytoxikologisches Screening inkl. Opioide), Neue psychoaktive Stoffe (NpS: synthetische Cannabinoide, Designer-Stimulantien, neue synthetische Opioide, Designer-Benzodiazepine u.a.) sowie zuvor angeführte weitere fahrsicherheits- bzw. fahreignungsrelevante Medikamentengruppen. Bei einer Behandlung mit Diacetylmorphin erfolgt eine Überprüfung auf Beikonsum von Straßenheroin über eine qualitative Bestimmung von Acetylcodein, Noscapin und Papaverin (M 1.4 N stabile Substitutionsbehandlung nach Opioidtherapie; vgl. auch D 1.4 N)."
... und konkret CTU3 Nr. 16 (S. 354): "Bei stabiler Substitutionsbehandlung nach Opioidtherapie (Kriterium M 1.4 N) hat eine Überprüfung auf Beigebrauch von Betäubungsmitteln (polytoxikologisches Screening inkl. Opioide) sowie von NpS (synthetische Cannabinoide, Designer-Stimulanzien, neue synthetische Opioide, Designer-Benzodiazepine u. a.) sowie weiterer fahrsicherheits- bzw. fahreignungsrelevanter Medikamentengruppen im Urin oder alternativ an Haaren zu erfolgen (Opioidanalgetika, Psychopharmaka (Antipsychotika, Antidepressiva), Anxiolytika/Hypnotika/Sedativa, Psychostimulanzien, Antikonvulsiva, Antihistaminika der 1. Generation)"
Im Gegensatz dazu sind z. B. bei Medikamentenmissbrauch "anlassbezogene Beauftragungen des Labors" vorgesehen. Mir sind keine Studien bekannt, die belegen würden, dass Opioid-Substitutierte häufiger als andere Drogenkonsumenten auf NPS ausweichen würden (vorstellen könnte man sich das vielleicht noch bei neuen synthetischen Opioiden). Die hohen mit diesen Untersuchungen verbundenen Kosten führen zu einem faktischen Ausschluss dieser ohnehin bereits marginalisierten Bevölkerungsgruppe.
S. 328: "Überprüfung des Beigebrauchs von Betäubungsmitteln (polytoxikologisches Screening inkl. Opioide), Neue psychoaktive Stoffe (NpS: synthetische Cannabinoide, Designer-Stimulantien, neue synthetische Opioide, Designer-Benzodiazepine u.a.) sowie zuvor angeführte weitere fahrsicherheits- bzw. fahreignungsrelevante Medikamentengruppen. Bei einer Behandlung mit Diacetylmorphin erfolgt eine Überprüfung auf Beikonsum von Straßenheroin über eine qualitative Bestimmung von Acetylcodein, Noscapin und Papaverin (M 1.4 N stabile Substitutionsbehandlung nach Opioidtherapie; vgl. auch D 1.4 N)."
... und konkret CTU3 Nr. 16 (S. 354): "Bei stabiler Substitutionsbehandlung nach Opioidtherapie (Kriterium M 1.4 N) hat eine Überprüfung auf Beigebrauch von Betäubungsmitteln (polytoxikologisches Screening inkl. Opioide) sowie von NpS (synthetische Cannabinoide, Designer-Stimulanzien, neue synthetische Opioide, Designer-Benzodiazepine u. a.) sowie weiterer fahrsicherheits- bzw. fahreignungsrelevanter Medikamentengruppen im Urin oder alternativ an Haaren zu erfolgen (Opioidanalgetika, Psychopharmaka (Antipsychotika, Antidepressiva), Anxiolytika/Hypnotika/Sedativa, Psychostimulanzien, Antikonvulsiva, Antihistaminika der 1. Generation)"
Im Gegensatz dazu sind z. B. bei Medikamentenmissbrauch "anlassbezogene Beauftragungen des Labors" vorgesehen. Mir sind keine Studien bekannt, die belegen würden, dass Opioid-Substitutierte häufiger als andere Drogenkonsumenten auf NPS ausweichen würden (vorstellen könnte man sich das vielleicht noch bei neuen synthetischen Opioiden). Die hohen mit diesen Untersuchungen verbundenen Kosten führen zu einem faktischen Ausschluss dieser ohnehin bereits marginalisierten Bevölkerungsgruppe.
von Volker Auwärter
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